Allgemeine Vertragsgrundlagen (AVG)
Stand Juli 2004
Sabine Schmidt
das design plus
Die nachfolgenden AVG gelten für alle an Sabine Schmidt (das design plus) erteilten Aufträge.
Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend schriftlich widersprochen wird.
1. Urheber- und Nutzungsrechte
1.1 Darstellungen, Entwürfe und Fotoarbeiten von Sabine Schmidt (das design plus) sind gemäß § 2 des Urheberrechtes geschützt. Das Urheberrecht eines Werks bleibt bei dem, der es geschaffen hat. Übertragen werden können nur die Nutzungsrechte. Dazu räumt Sabine Schmidt (das design plus) als Urheber und Inhaber der Rechte dem Kunden Verwertungsoder Nutzungsrechte ein. Die Arbeiten (Entwürfe, Reinzeichnungen und Fotorarbeiten) sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urhebergesetz geschützt, dessen Regelung auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.2 Die Entwürfe, Reinzeichnungen und Fotoarbeiten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Sabine Schmidt (das design plus) weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen des Werkes - ist unzulässig. Eine Vervielfältigung oder teilweise Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit Zustimmung von Sabine Schmidt (das design plus) gestattet.
1.3 Die Einarbeitung von Vorschlägen des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht.
1.4 Die Werke von Sabine Schmidt (das design plus) dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der Zahlung des Honorars. Wiederholungsnutzungen (Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von Sabine Schmidt (das design plus).
1.5 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf ebenfalls der Einwilligung.
1.6 Sabine Schmidt (das design plus) ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Sabine Schmidt (das design plus) dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Sabine Schmidt (das design plus) geändert werden.
1.7 Sabine Schmidt (das design plus) hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden.
1.8 Sabine Schmidt (das design plus) hat das Recht, ihre Entwürfe und Reinzeichnungen uneingeschränkt zur Eigenwerbung nutzen zu können. Dies schließt auch die Eigenwerbung auf Ihrer Internetseite mit ein.
2. Eigentumsvorbehalt
2.1 Auftragsgegenstände bleiben bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von:
Sabine Schmidt
das design plus
Alt-Haarener Straße 16
52080 Aachen
3. Gefahrenübergang
3.1 Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
4. Honorar
4.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig und ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum oder erfordert er vom Auftragnehmer hohe finanzielle Vorleistungen, können angemessene Abschlagszahlungen verlangt werden, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
4.2 Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind. 4.3 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Sabine Schmidt (das design plus) behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
5. Haftung
5.1 Der Auftraggeber/Verwerter versichert, dass er zur Verwendung aller dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Sabine Schmidt (das design plus) von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
5.2 Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Soweit Sabine Schmidt (das design plus) auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet sie nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
5.3 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/Verwerter. Delegiert der Auftraggeber/Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die Grafik-Designerin, stellt er Sabine Schmidt (das design plus) von der Haftung frei. Im Rahmen ihrer vertraglichen Aufgaben haftet Sabine Schmidt (das design plus) dem Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden. Insofern wird für jeden Grad des Verschuldens gehaftet. Verzugsschäden sind jedoch auf die Höhe des jeweiligen Rechnungswertes begrenzt.
5.4 Besonderer Hinweis zu Internetseiten: Die Haftung für Inhalte von Internetseiten, Texten jeglicher Art und Inhalten verlinkter Seiten liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. Er ist alleiniger Inhaber aller Inhalte und stellt Sabine Schmidt (das design plus) von Ansprüchen Dritter uneingeschränkt frei, dies gilt auch für Markenrechte, Warenzeichen und sonstige Wettbewerbsrechte Dritter. Sabine Schmidt (das design plus) übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte elektronischer Mitteilungen, für unvorhersehbare Umstände wie höhere Gewalt, Störung der Kommunikationsnetze, Rechnerausfälle, Streiks, behördliche Anordnungen, o.ä..
6. Datenschutz
Alle im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe übermittelten Daten werden vertraulich behandelt, Sabine Schmidt (das design plus) verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
7. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bedingung wird durch eine solche Bedingung ersetzt, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bedingung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AVG bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort Aachen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
